FIRMENPROFIL
Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) ist die Selbstverwaltungseinrichtung von rund 113.000 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Region Ostwestfalen. Ihr oberstes Organ ist die von den Unternehmen des IHK-Bezirks unmittelbar gewählte Vollversammlung. Ehrenamtlicher Repräsentant der IHK ist der von der Vollversammlung gewählte IHK-Präsident. Die Arbeit der IHK fußt auf drei Säulen: Sie setzt sich gegenüber der Politik für die Belange der Wirtschaft ein, sie versteht sich als Dienstleister der Wirtschaft und sie übernimmt anstelle des Staates Aufgaben im Interesse der Wirtschaft – sozusagen als Anwalt eines fairen Wettbewerbs und als Förderer des ehrbaren Kaufmanns. Die IHK setzt sich dabei für die Belange der regionalen Wirtschaft ein. Durch die enge Rückkoppelung mit den Unternehmen weiß die IHK, was die Region bewegt. Dieses Wissen bringt sie aktiv in politische Entscheidungsprozesse ein. Darüber hinaus unterstützt die IHK Unternehmen mit vielfältigen Produkten und Dienstleistungen bei ihrer Geschäftstätigkeit. Zum Angebot gehören Seminare und Lehrgänge ebenso wie Existenzgründungsberatung, Ländersprechtage und diverse IHK-Netzwerke. Während kleine Unternehmen häufig die Existenzgründungsberatung sowie Auskünfte in Steuer- und Rechtsfragen nachfragen, stehen bei den großen Unternehmen die Prüfungsleistungen der IHK mit an vorderster Stelle. Seminare und Schulungen zu unternehmensrelevanten Themen werden von vielen Unternehmen als wertvolle Dienstleistung angesehen. Die IHK konzentriert ihr Angebot dabei auf Bereiche, bei denen sie nicht im Wettbewerb zu ihren Mitgliedsunternehmen steht; häufig bietet sie Erstinformationen beziehungsweise Basisberatungen an, an die sich dann vertiefende Dienstleistungen privater Dienstleister anschließen können. Nicht der Staat soll über die Wirtschaft bestimmen, sondern die Unternehmen selbst – so ein Grundgedanke der IHK. Sie unterstützt deshalb klare Regeln für alle Marktteilnehmer und nimmt gesetzliche Aufgaben wahr. Die Übernahme solcher Aufgaben anstelle des Staates, wie etwa in der Ausbildung, sichert Mitspracherechte der Unternehmen und beugt unnötiger Bürokratie vor. Neben der Ausbildung gehört zu diesen vom Staat übertragenen Aufgaben das Ausstellen von Ursprungszeugnissen, die Durchführung von Sach- und Fachkundeprüfungen, die Führung von Registern, die Bestellung von vereidigten Sachverständigen und etwa die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen. Die IHK kann solche Aufgaben wirtschafts- und praxisnah ausführen. Der Sachverstand der betroffenen Betriebe wird dadurch einbezogen, dass sie im Rahmen der demokratischen Struktur der IHK zu Beteiligten werden. Sonst müsste der Staat diese Aufgaben selbst ausführen und zum Beispiel bundesweit Ämter für Ausbildungsprüfungen einrichten, ohne auf das ehrenamtliche Engagement der Unternehmen zurückgreifen zu können. Das würde viel kosten und die Wirtschaft würde an Gestaltungsmöglichkeiten verlieren.
Ihre Ansprechpartner
Dr. Christoph von der Heiden
vdh@ostwestfalen.ihk.de
Tel. 0521554220